Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde ein Erbstück von großem ideellen Wert entwendet – ein Paar Ohrringe. Glücklicherweise ist uns einer der beiden Ohrringe erhalten geblieben, den wir nun nachfertigen lassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass der Ohrstecker des verbliebenen Ohrrings oben verbogen ist und nicht in die Anfertigung einbezogen werden soll. Das Material besteht aus Echtgold, jedoch liegen mir keine genauen Details hierzu vor. Die Vorlage des erhaltenen Ohrrings enthält jedoch alle wesentlichen gestalterischen Merkmale für die Nachfertigung.
Ich hoffe sehr, dass Sie uns bei diesem Anliegen unterstützen können, und danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Maxim Becker
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